Behandlungspflege
Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zu Hause oder in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim, Kurzzeitpflege- oder Nachtpflege-Einrichtung) durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung. Die Kostenübernahme wird bei der Krankenkasse beantragt und durch diese genehmigt. Unsere Abrechnung erfolgt dann direkt mit den Krankenkassen.