Behandlungspflege

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zu Hause oder in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim, Kurzzeitpflege- oder Nachtpflege-Einrichtung) durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung. Die Kostenübernahme wird bei der Krankenkasse beantragt und durch diese genehmigt. Unsere Abrechnung erfolgt dann direkt mit den Krankenkassen.

Zur Behandlungspflege gehören z. B. folgende Leistungen:

  • Injektionen und Katheterwechsel
  • anlegen und wechseln von Verbänden 
  • Medikamentengabe
  • Blutzucker- /Blutdruckkontrolle usw.

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Gerne beraten wir Sie persönlich und erarbeiten mit Ihnen Ihren individuellen Pflegeplan.

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